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Was sind Wahlärztinnen und Wahlärzte?

Wahlärzt:innen, auch bekannt als Privatärzt:innen, sind medizinische Fachkräfte, die unabhängig von Verträgen mit gesetzlichen Krankenkassen tätig sind. Anders als Kassenärzt:innen haben Wahlärzt:innen die Freiheit, ihre medizinischen Dienstleistungen auf eigene Weise anzubieten und sich hierfür die Zeit zu nehmen, die es braucht.
Im Gegensatz zu Kassenärzt:innen rechnen Wahlärzt:innen ihre Leistungen nicht mit der Krankenkasse, sondern privat, je nach Aufwand, ab. Dies ermöglicht es, individuell auf die Bedürfnisse unserer Patienten einzugehen und maßgeschneiderte Behandlungspläne zu entwickeln. Dabei steht stets das Wohl des Patienten im Mittelpunkt.

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Was zeichnet Wahlärztinnen und Wahlärzte aus?

Als Wahlärztin habe ich die Möglichkeit, mich auf meine fachlichen Kompetenzen zu konzentrieren und meine Zeit und Aufmerksamkeit voll und ganz meinen Patienten zu widmen. Dies ermöglicht eine intensivere Betreuung, ausführliche Beratungsgespräche und eine individuelle Behandlung, die den Bedürfnissen und Wünschen jedes Einzelnen gerecht werden.
Mein Ziel als Wahlärztin ist es, eine vertrauensvolle und transparente medizinische Partnerschaft aufzubauen. Durch meine unabhängige Tätigkeit kann ich medizinische Entscheidungen im besten Interesse meiner Patienten treffen, ohne durch Zeitknappheit oder bürokratische Vorgaben
eingeschränkt zu sein. Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden stehen für mich an oberster Stelle.

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Kostenrückerstattung von der Krankenkasse

Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenversicherung und abgerechneter Leistung
unterschiedlich. Auch wenn Sie keine private Zusatzversicherung haben, erstattet Ihnen Ihre
Krankenkasse einen gewissen Teilbetrag der Behandlung zurück.
Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder einer ambulanten Zusatzversicherung
bekommen in der Regel die gesamten Behandlungskosten rückerstattet.
Sie erhalten eine detaillierte Rechnung mit einer genauen Leistungsübersicht. Für jede dieser
angeführten Leistungen gibt es definierte Kassentarife, welche teilweise refundiert werden.
Hierfür übermitteln Sie (innerhalb von 42 Monaten ab dem Leistungsdatum) die von mir ausgestellte
Original-Rechnung und den Zahlungsnachweis per Post oder online an Ihre zuständige Krankenkasse.
Wenn Sie die Behandlungskosten sofort in der Praxis begleichen, kann ich die Einreichung bei Ihrer Krankenversicherung sehr gerne für Sie übernehmen.
Die Krankenkasse überweist Ihnen dann den zustehenden Rückerstattungsbetrag auf Ihr angegebenes Konto.

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Muss ich die verordneten Medikamente selbst bezahlen?

Nein, denn ich habe ein Rezepturrecht von allen gängigen Krankenkassen erhalten. Das bedeutet, dass ich Ihnen wie eine Kassenärztin bzw. ein Kassenarzt ein E-Rezept auf Ihre E-Card buchen oder ein Papierrezept ausstellen kann. Damit erhalten Sie dann wie gewohnt gegen die übliche Rezeptgebühr die verordnete Medikation in Ihrer Apotheke. 

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Wie erfolgt die Bezahlung/Abrechnung?

Am Ende Ihres Besuches erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, welche Sie bequem direkt per Bankomat- oder Kreditkarte begleichen können. In diesem Fall übernehme ich gerne auch die Einreichung der Behandlungskosten zur teilweisen Rückerstattung bei der entsprechenden Krankenkasse für Sie. 

Alternativ können Sie den Rechnungsbetrag auch innerhalb von 10 Tagen auf folgendes Konto überweisen:

Dr.in Kerstin Berthold-Sigl
IBAN AT47 1200 0100 3954 0843
BIC BKAUATWW

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